Schulgeld

„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung“

John F. Kennedy

 

Die Freie Waldorfschule Stade ist eine öffentliche Schule in freier Trägerschaft. Träger und damit Eigentümer ist der als gemeinnützig anerkannte Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Stade e.V. Die Finanzierung unserer Schule erfolgt durch eine Kombination aus öffentlichen Mitteln, Schulgeldern und Spenden. Im Durchschnitt werden 65% der Betriebskosten der Schule aus öffentlichen Mitteln erstattet, während der Rest durch Schulgelder und Spenden finanziert wird. Der Verein ist bestrebt, die finanzielle Belastung der Mitglieder durch verantwortungsvolles, effizientes wirtschaftliches Handeln gering zu halten und die Möglichkeiten zur (weiteren) Inanspruchnahme von öffentlichen oder privaten Mitteln (z.B. Spenden) aktiv zu fördern.

Die Schulgemeinschaft vertraut darauf, dass alle Mitglieder sich auch anderweitig im Schulalltag einbringen, wie es ihre individuelle Situation zulässt. Somit können wir im Sinne der Gemeinschaft durch unser Handeln und unsere Entscheidung an dem Ziel mitarbeiten, die bestmögliche Schule für unsere Kinder zu gestalten.

 

Schulgeld

Jede Familie zahlt ein Schulgeld. Hierbei handelt es sich um einen Familienbeitrag, dessen Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder einer Familie ist, die unsere Schule besuchen. Das Schulgeld wird monatlich im Voraus erhoben. Die Zahlung erfolgt dabei unabhängig von der Lage der Sommerferien oder Abschlüsse durchgängig vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres (Schuljahr).

 

  • Das Schulgeld beträgt derzeit 300,- € pro Monat.
  • 30% des Schulgeldes können nach § 10, Abs. 1, Nr. 9 EStG als Sonderausgabe im Lohnsteuerjahresausgleich bzw. in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

 

Schulgeldermäßigungsausschuss 

Um unserem Ideal einer „Schule für alle“ nahezukommen, finanzieren Eltern gemeinsam einen Schulgeldermäßigungsfonds, aus dem auf Antrag Ermäßigungen gegeben werden können. Damit erkennen wir ausdrücklich das im Grundgesetz festgelegte „Sonderungsverbot“ an, nach dem jedem Kind, unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern, der Zugang ermöglicht werden muss. Dies erfordert ein hohes Maß an Anerkennung des Solidarprinzips, denn wirtschaftlich stärkere Schultern tragen mehr als schwächere. Wir ermöglichen jedem Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern den Besuch unserer Schule.

Weitere Informationen zur Schulfinanzierung und der aktiven Beteiligung der Eltern erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Merkblatt „Schulfinanzierung und Elternbeitrag“

 

 

Stand: 01.02.2024

 

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ANSPRECHPARTNER

Schulbüro

Tel.: 04141 51 05 21

info@waldorfschule-stade.de

 

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